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Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Vereine, Projekte und Initiativen, die sich für Demokratie engagieren und insbesondere gegen Rechtsextremismus und alle Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit arbeiten.

Zum Bespiel gegen Rassismus und Antisemitismus, wie auch Formen von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung, Menschen mit anderer sexueller Orientierung oder sozial Schwache.

Interessierte Vereine oder Verbände aus den Partnerschaftskommunen Aue-Bad Schlema, Lößnitz und Schneeberg, die gezielt gegen Menschenfeindlichkeit arbeiten und sich für mehr Vielfalt, Toleranz und Integration in unserer Gesellschaft engagieren, können für einzelne Projekte, Veranstaltungen und Aktionen bezuschusst werden.

Antragsformular und Leitlinien

Noch verfügbare Fördergelder:

23,41%

Projektbeispiele:

  • Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft
  • Demokratie- und Menschenrechte
  • Willkommens- und Anerkennungskultur
  • Integration durch Sport, Kunst und Kultur
  • Interkulturelle und interreligiöse Bildungsarbeit

Dabei sind alle Projekttypen möglich,
wie zum Beispiel:

  • Sport
  • Informationsveranstaltungen
  • Projektwochen/Projekttage
  • Seminare
  • Aktionstage
  • Ausstellungen
  • usw.

Antragsfristen zur Projekteinreichung

Einzelmaßnahmen (Zuwendung über 1.000,00 €)

Antragseinreichung frühestmöglicher Projektbeginn
spätestens bis zum 05.02.2023 15.03.2023
spätestens bis zum 05.05.2023 14.06.2023
spätestens bis zum 05.08.2023 13.09.2023
spätestens bis zum 05.10.2023 01.01.2024

Mikroprojekte (Zuwendung bis 1.000,00 €)

Planen Sie finanziell kleinere Projekte, dann ist die Antragseinreichung ganzjährig möglich. Jedoch wird empfohlen diese auch zu den genannten Fristen einzureichen, um organisatorisch besser reagieren zu können. Nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt.